A 45 Siegtalbrücke

Autor: Heinz Georg Hiekmann
Datum: 14.03.2014

A 45 Siegtalbrücke

Vor mehreren Wochen ereignete sich ein Unfall auf der Autobahn A45 auf der Siegtalbrücke und es war ein deutlicher Schaden an der dortigen Betonschutzwand zu erkennen. Unter der Siegtalbrücke ist eine Ortschaft. Kaum vorstellbar was passieren kann wenn ein Fahrzeug an dieser Stelle von der Brücke abstürzt. So sollte man nun davon ausgehen, dass der verantwortliche Baulastträger sicherstellt, dass die Fahrzeugrückhaltesysteme optimalen Schutz bieten. Der beobachtet Unfallschaden zeigt aber erhebliche Mängel an der dortigen Betonschutzwand aus Fertigteilen und stellt die Brauchbarkeit und Standfestigkeit in Frage. Wie die Fotos zeigen, haben sich die Betonelemente verschoben. Angebrachte Verankerungen sind durch Korrosion offensichtlich geschwächt und gebrochen. Die Verbindung zwischen den Elementen hat sich stark verformt. Eine Reparatur des Unfallschadens erfolgte sein Wochen nicht. Was sind wohl die Folgen wenn in eine solche Gefahrenstelle ein weiter Unfall passiert und die tonnenschweren Betonblöcke in Tiefe auf die Wohnsiedlung fallen? Ortbeton- und/oder Fertigbetonkonstruktionen sollten auf Bauwerken wie Brücken nicht zum Einsatz kommen. Sie stellen eine erhöhte Gefährdung für von der Fahrbahn abkommende Verkehrsteilnehmer dar. Als Folge von Aufprallunfällen können Menschen unter Brücken zusätzlich Schaden erleiden. Leben unter Brücken wird unverhältnismäßig gefährdet.