Fahrzeugrückhaltesysteme – „Committed to better passive safety“

Autor: Heinz Georg Hiekmann
Datum: 27.07.2017

Fahrzeugrückhaltesysteme – „Committed to better passive safety“

„Committed to better passive safety“ sagt man international auf Englisch und meint damit die Verpflichtung zum „Engagement für eine bessere Passivsicherheit“ an Straßen und Autobahnen. Passivsicherheit an Straßen und Autobahnen soll durch passive Schutzeinrichtungen, auch Fahrzeugrückhaltesysteme genannt, gewährleistet werden. Fahrzeugrückhaltesysteme sollen die Unfallfolgen mindern, wenn Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn abkommen. Sie dienen auch die Verkehrssicherungspflichten der Straßenbauverwaltung zu unterstützen. Die gesetzmäßige Verwendung obliegt den jeweiligen Behörden und die sichere Montage obliegt den Herstellern. Hersteller müssen Einbauhandbücher und Nachweise führen, damit ihre Fahrzeugrückhaltesysteme die Sicherheit bieten die erwartet werden kann. Man unterscheidet Fahrzeugrückhaltesysteme nach Werkstoffen wie aus Stahl oder Beton und nach der Verwendung als permanente oder temporäre Schutzeinrichtungen. Zum Vergleich der passiven Schutzfähigkeit kann man die Testmethoden der Europäischen Normen EN1317-2 (2010) heranziehen. Diese definieren Aufhaltestufen, Wirkungsbereiche und Anprallheftigkeitsklassen nach denen man Fahrzeugrückhaltesysteme vergleichen kann. Hersteller von Fahrzeugrückhaltesystemen haben umfangreiche Testserien durchgeführt und die Testergebnisse liegen vor. Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass die Straßenbauverwaltung das „Engagement für eine bessere Passivsicherheit“ kaum gewürdigt wurde. Vielmehr hat das zuständige Bauministerium ein rechtswidrigen „Einsatzfreigabeverfahren“ eingeführt, welches ein EU-Vertragsverletzungsverfahren darstellt. Schlimmer noch, das Engagement für eine bessere Passivsicherheit wurde durch eine „Einsatzfreigabeliste“ durch die BAST unlauter behindert. Diese rechtswidrige Liste auf der Homepage der BAST hat die Alleinstellungsmerkmale des deutschen Industriestandards gemäß RAL-RG 620 mit sogenannten Stahlschutzplanken-Firmensystemen gleich gemacht. Dabei wird weiter auf derselben Liste unlauter der Eindruck erweckt, dass Fahrzeugrückhaltesysteme aus Stahl und Beton gleichwertig sind. Seit weit über zwei Jahren wurde die in den Wettbewerb eingreifende Liste nicht aktualisiert. Seit Oktober 2016 wurde eine Änderung angekündigt. Die Auftraggeber und Auftragnehmer werden aber mit Behördenwillkür und Amtsmissbrauch vorsätzlich getäuscht und es kann bezweifelt werden, das zukünftige Listen auf der Homepage der BAST je das Engagement für eine bessere Passivsicherheit für von der Fahrbahn abkommende Verkehrsteilnehmer unterstützen wird. Dabei werden die innovativen Entwicklungen der Stahlschutzplankenhersteller diskriminiert. Unbrauchbare, weil gefährlich starre Betonschutzwände werden mit Leistungsbestimmungsregelungen vorsätzlich unlauter zum Schaden für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern, die von der Straße abkommen an Straßen und Autobahnen aufgebaut. Dabei sind besonders gefährlich hinterfüllte Betonkonstruktionen die als „Pflanztröge“ im Mittelsteifen oder als Stützwände am Straßenrand stehen. Die Straßenbauverwaltung zeigt kaum Engagement für eine bessere Passivsicherheit und vernachlässigt die verkehrssicherheitspflichten. Weiter Information: https://www.youtube.com/watch?v=CW79VLEenZg