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Gütesicherung gemäß RAL-RG 620

Das Gütesicherungsverfahren RAL-RG 620 bezweckt die Sicherung der Güte von Schutzplanken-Konstruktionen aus Stahl nach vom RAL (ReichsAusschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung) anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen. Die Gütesicherung dient der Förderung der Verkehrssicherheit.

Die Bestimmungen gelten für Schutzplanken aus Stahl, die an klassifizierten Straßen und anderen Verkehrswegen als abweisende Schutzeinrichtungen eingebaut werden und unter Verwendung des Gütezeichens für Stahlleitplanken herzustellen und zu liefern sind.

Die Güte- und Prüfbestimmungen beziehen sich auf die Verwendung bestimmte Werkstoffe, auf die Fertigung und Verzinkung aller Konstruktionsteile sowie auf die Kennzeichnung von Holmen, Pfosten mit Fußplatten, Distanzstücken und Abstandhaltern.

Die Gütegemeinschaft verleiht auf Antrag das Recht zur Führung des Gütezeichens an Hersteller.

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