„Gammelplanken“

Autor: Heinz Georg Hiekmann
Datum: 16.03.2008

"Gammelplanken"

An die Mitglieder der Gütegemeinschaft für Stahlschutzplanken e.V. Postfach 100153 57072 Siegen Sehr geehrte Damen und Herren, Seit einiger Zeit haben wir festgestellt, dass der Verdacht nahe liegt, dass es, wie wir es nennen, "Gammelplanken" auf dem Markt gibt. Es gibt Informationen über Befestigungsmittel die nicht konform sind, auch erfährt man über Vormaterial ohne Nachweise, es sollen sogar fertige Profile aus unberuhigten Stählen auf dem Markt sein, der Missbrauch mit der Hersteller- sowie Gütekennzeichnung wird nicht mehr ausgeschlossen und der Einbau an der Strecke soll mit offensichtlichen Fehlern behaftet sein. All diese Vorgänge, Hinweise und Verdachtsmomente zeigen, dass es ein erhebliches Qualitätsproblem bei den Stahlschutzplanken in Deutschland gibt und eine Verkehrsgefährdung nicht auszuschließen ist. Die Gütegemeinschaft hat den Zweck und die Aufgabe die Güte von Stahlschutzplanken und deren Montage zu sichern. Der Verein hat sich zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit auf Straßen verpflichtet. Bewahrheitet sich etwa der Spruch "Ein Verein ist nur so gut wie seine Mitglieder und/oder Organe"? Mit Brief vom 22.05.2006 haben wir die Frage gestellt: "Gilt die RAL-RG 620 auch im Ausland". Hierzu haben wir bisher keine eindeutige Antwort erhalten und stellen weiterhin fest, dass Mitgliedsunternehmen munter unter RAL-RG 620 den Markteintritt nutzen und bei der Ausführung nicht fachgerecht handeln. Mit Brief vom 23.06.2006 haben wir an Beispielen dargestellt, dass die jeweilige Kennzeichnung auf RAL-RG 620 markierten Bauteilen Rückschlüsse auf verschiedene Werkstätten zulässt. Es ist wohl nicht immer RAL "drin" wenn RAL darauf steht. Es ist uns nicht bekannt, dass der Verein diesen Hinweisen nachgegangen ist. Mit Umfrage vom 05.09.2006 hat der Verein seine Mitglieder befragt, wer die Möglichkeit der "verlängerten Werkstätten" nutzt. Es liegen nach unserem Wissen keine weiteren Erkenntnisse vor, dass außer den bekannten "verlängerten Werkstätten" weitere genutzt werden. Wir haben jedoch erfahren müssen, dass dies nicht wahr ist und an der Güte- und Prüfanweisung munter vorbei gearbeitet wird. Mit Brief vom 22.11.2006 haben wir neben anderen Punkten um Klärung gebeten, wie der Verein vorgeht, wenn mit Hersteller- und Gütekennzeichen ohne Güte- und Qualitätsprüfungen Material in den Deutschen Markt gelangt. Eine schriftliche Auskunft haben wir nie erhalten. Aus zuverlässiger ausländischer Quelle wurde uns zugetragen, dass Stahlschutzplanken und Profile aus Magnitogorsk und Novolipetsk nach Deutschland gelangen. Namen der Herstellerkennzeichnung wurden uns mündlich angegeben. Dies haben wir aber nicht persönlich Vorort überprüfen, da es natürlich Aufgabe unsres Vereins sein sollte Klärung herbei zuschaffen. Mit Brief vom 11.06.2007 hat uns der Verein seine abschließende Beurteilung zum Thema "Schrauben und Muttern" anwaltschaftlich mitgeteilt und dabei bestätigt, dass die untersuchten Schrauben und Muttern nicht konform sind und dabei nicht die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Trotz "technischem Bericht" liegen uns keine Haftungsfreistellungen vor. Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung berichten, dass der Einbau von Stahlschutzplanken nicht fachgerecht ausgeführt wird. Mit Brief vom 16.06.2007 haben wir den Verein über mögliche nicht konforme Werkstoffe informiert und unsere Meinung zur Handhabung solcher Vorgänge dargelegt. Dieser Brief wurde uns mit einer anwaltschaftlichen Auseinandersetzung beantwortet. Es liegen uns nun aktuelle Informationen vor, dass nicht auszuschließen ist, dass sowohl Hersteller- als auch Gütekennzeichen benutzt werden, um Stahlschutzplanken gemäß deutschen Zeichnungen zu fertigen, die aber aus unberuhigten Stählen sind. Wir meinen, dass akuter Handlungsbedarf besteht, da eine mögliche Gefährdung der Verkehrssicherheit an den Straßen nicht ausgeschlossen werden kann. Gegebenenfalls sollte nun auch die Zusammenarbeit mit der BAST aufzunehmen werden, um diese Missstände aufzuarbeiten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch TL-SP gekennzeichnetes Material betroffen ist. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur konstruktiven Zusammenarbeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen PASS+CO GMBH+CO KG Hiekmann