Sachmangel an Fahrzeugrückhaltesystemen

Autor: Heinz Georg Hiekmann
Datum: 22.09.2011

Sachmangel an Fahrzeugrückhaltesystemen

Ob eine Kaufsache bzw. eine Werkleistung mangelhaft ist, lässt sich allgemein, unabhängig vom Einzelfall nicht feststellen. Vielmehr kommt es insoweit auf die individuelle Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien an.
Fehlt eine solche Vereinbarung, wonach auch Produkte ohne CE-Kennzeichen geliefert bzw. montiert werden können, so wird jedoch ein Fahrzeugrückhaltesystem ohne CE-Kennzeichen schon deshalb mangelhaft sein, weil nach der Bauproduktenrichtlinie/-verordnung der öffentliche Auftraggeber diese - wie gezeigt - nicht beschaffen und der Auftragnehmer diese nicht liefern bzw. montieren darf.