Umfeld von Fahrzeug-Rückhaltesystemen
(1)
Die Funktion von Fahrzeugen-Rückhaltesystemen darf durch die Gestaltung des Umfeldes nicht beeinträchtigt werden. Als Umfeld wird der Bereich zwischen der Fahrbahn und dem Fahrzeug-Rückhaltesystem sowie der Wirkungsbereich des Systems verstanden.
(2)
Der Bereich vor und unter Fahrzeug-Rückhaltesystemen ist so zu befestigen, dass er ausreichend tragfähig (für PKW) ist.
(3)
Vor Fahrzeug-Rückhaltesystemen sind Borde und Rinnen mit mehr als 7,5 cm Höhenversatz zu vermeiden. Vor Anpralldämpfern sollte ein Höhenversatz vermieden werden.
(4)
Bepflanzung, Schilderpfosten o.Ä. innerhalb des Wirkungsbereiches dürfen die Funktionstüchtigkeit von Fahrzeug-Rückhaltesystemen nicht beeinträchtigen.


