Vollsperrung
Vollständige Sperrung von Verkehrsflächen für den öffentlichen Verkehr in einer Fahrtrichtung, wobei auch kein Anliegerverkehr, wohl aber Arbeitsstellenverkehr, zugelassen ist. Im fließenden Verkehr kann eine Vollsperrung oft nur schrittweise "eingerichtet" werden, so dass dem geplanten Zeitpunkt der Sperrung meist ein Zeitraum vorausgeht, der mit ernsten Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Aus demselben Grunde ist der genaue Zeitpunkt einer Vollsperrung auch schwer vorhersagbar.
